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INTERNET-BENUTZUNGSORDNUNG STADTBÜCHEREI ST.VEIT IPHOFEN


§ 1 Allgemeines


1. Die Regelungen der Internet-Benutzungsordnung ergänzen die allgemeine Benutzungsordnung. Ansonsten gelten die Bestimmungen der allgemeinen Benutzungsordnung.
2. Voraussetzung für die Nutzung des Internet-PCs ist der Besitz eines gültigen Benutzerausweises (Ausnahmen siehe § 2 Pkt. 2).
3. Eine Speicherung der Zugangsdaten und Verläufe (Ausleihhistorie) erfolgt unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
4. Beim Kopieren oder Ausdrucken von Texten, Bildern usw. sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtes zu beachten.


§ 2 Anmeldung


1. Vor der erstmaligen Nutzung des Internets unterschreibt der/die Benutzer/in eine Verpflichtungserklärung. Damit erkennt er/sie die Internet-Benutzungsordnung an.
2. In Einzelfällen können Personen, die nicht über einen Benutzerausweis der Bücherei verfügen, gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses die Internet-PCs nutzen. Vor Nutzung des Internets muss eine schriftliche Einwilligungserklärung in die Internet-Benutzungsordnung vorliegen. Damit erkennt der/die Benutzer/in die Internet-Benutzungsordnung an.
3. Bei der Anmeldung von Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre ist zusätzlich die Unterschrift eines/einer gesetzlichen Vertreter/in erforderlich. Der/die gesetzliche Vertreter/in verpflichtet sich damit zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.
4. Während der Dauer der Nutzung des Internet-PCs wird der Benutzerausweis (bzw. Personalausweis) an der Ausleihtheke hinterlegt.
5. Die Zeitdauer der Internet-Nutzung kann von den Büchereimitarbeiter/innen entsprechend der Nachfrage festgelegt werden.
6. Den Anweisungen der Büchereimitarbeiter/innen ist Folge zu leisten. Anspruch auf regelmäßige Unterstützung durch die Büchereimitarbeiter/innen besteht nicht.


§ 3 Umgang mit Hard- und Software, Haftung


1. Die Konfiguration von Hard- und Software darf nicht verändert werden. Bei schuldhaft herbeigeführten Schäden an Hard- und Software macht die Bücherei Schadensersatzansprüche in Höhe der Kosten der Wiederherstellung gegen den/die Benutzer/in geltend und behält sich weitere juristische Schritte vor.
2. Urheberrechte und Lizenzrechtsbestimmungen sind zu wahren. Das Downloaden von Software ist untersagt. Internetadressen bzw. Informationen unter anderem mit gewaltverherrlichendem, pornografischem oder mit rassistischem Inhalt dürfen nicht eingegeben, aufgerufen oder gespeichert werden. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen, z.B. die des Jugendschutzgesetzes (JuschG) und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV).
3. Die Bücherei übernimmt keine Garantie, dass der Internet-Zugang zu jeder Zeit gewährleistet ist. Sie ist nicht verantwortlich für die Inhalte, Verfügbarkeit, Qualität oder Virenfreiheit von Angeboten Dritter.


§ 4 Gebühren


Siehe Gebührenordnung.


§ 5 Ausschluss von der Internet-Nutzung


Benutzer/innen, die gegen die Internet-Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können dauernd oder für eine begrenzte Zeit von der Benutzung des Internets ausgeschlossen werden.


§ 6 Inkrafttreten


Die Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.05.2015 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Internet-Benutzungsordnung außer Kraft gesetzt.

Hier können Sie die Internet-Benutzungsordnung als pdf-Datei herunterladen.